Eier, Eg-Verordnung für die Haltung

Eier, Eg-Verordnung für die Haltung

Zutaten:
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Eier
Freilandhaltung
Intensive Auslaufhaltung
Bodenhaltung
Volierenhaltung
Käfighaltung

Zubereitung:
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  Häufig wird mit der Qualität der Eier argumentiert, ohne dass genau
erklärt wird, was mit den Begriffen genau gemeint wird, wenn es sich
nicht sogar um betrügerische Machenschaften handelt.
  Laut Eg-Verordnung wird nur zwischen Freilandhaltung, Intensive
Auslaufhaltung, Bodenhaltung, Volierenhaltung und Käfighaltung
unterschieden. Hauptkriterium ist dabei der Raum, der den Hühnern
zugestanden wird:
  Freilandhaltung bedeutet, dass die Hühner tagsüber freien Auslauf
bekommen, wobei ihnen mindestens 10 Quadratmeter Fläche pro Huhn
zugestanden werden. Das Gebäude, in dem sie nachts untergebracht
werden, entspricht der Boden- oder Volierenhaltung.
  Intensive Auslaufhaltung: hier beträgt die tägliche Auslauffläche
im Freien mindestens 2.5 Quadratmeter pro Huhn, und die nächtliche
Unterbringung entspricht der Boden- oder Volierenhaltung.
  Bodenhaltung: die Hühner werden nur im Stall gehalten. Die
Bestandsdichte darf höchstens 7 Hühner pro Quadratmeter
Stallbodenfläche betragen, immerhin werden den Hühnern noch Nester
zur Eiablage zugestanden.
  Volierenhaltung: hier drängen sich 25 Hühner auf einem Quadratmeter
Stallbodenfläche, d.h. 2/3 eines A4-Blattes pro Huhn...
  Käfighaltung: sie unterscheidet sich von der Volierenhaltung
dadurch, dass zwischen den Hühnern auch noch zusätzliche
Käfigwände bestehen. Das heisst, dass sich die Hühner häufig
nicht einmal in ihrem Käfig drehen können. Es gibt eine
Eg-Richtlinie, die mindestens 450 Quadratzentimeter (ein A4-Blatt hat
ungefähr 600 Quadratzentimeter) Fläche pro Huhn vorsieht, ähnlich
der Volierenhaltung.
  Die Art der Haltung muss auf den Eierpackungen gekennzeichnet werden.
  Eine Eg-Verordnung zur Bezeichnung von tierischen Produkten mit dem
Begriff "Bio" oder "Öko" gibt es bisher noch nicht, die gibt es
bislang nur für pflanzliche Produkte. Begriffe wie Öko und Bio
werden oft mit Absicht mit Freilandhaltung in einen Topf geworfen,
was unzulässig ist.


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